2007 - Niederschrift Öffentliche Plandiskussion


Thema:

Bebauungsplanverfahren Billwerder 28/Allermöhe 30 (westlich Mittlerer Landweg/südlich Rungedamm sowie östlich Mittlerer Landweg/zwischen den Bahndämmen) einschließlich Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschafts-, Arten- und Biotopschutzprogramms

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Bürger, erklärt mit Hinweis auf das Baugesetzbuch den Zweck sowie den Verlauf einer öffentlichen Plandiskussion und stellt die Vertreter der Behörden vor.

Herr Wittmann erläutert den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens und insbesondere die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. Die Überlegungen für die Planung eines Gewerbegebietes am Mittleren Landweg bestehen seit ca. 1997, als der Senat im Flächennutzungsplan eine gewerbliche Fläche darstellte. Die heute zur Beratung anstehende Lösung ist der von den politischen Gremien beschlossene Kompromiss aus den bisherigen Planungen. Er zeigt die Grenzen des Plangebietes auf, das aus 2 Teilflächen besteht und etwa 7 – 8 ha Gewerbegebiet und Platz für die Umsiedlung von ca. 77 Kleingärten vorsieht.

Hamburg vergibt jährlich 20 ha städtische Gewerbegrundstücke. Von 1998 bis 2006 wurden in Bergedorf insgesamt 76 ha Flächen für Gewerbegrundstücke verkauft. Das zeigt den nennenswerten Bedarf. Es sind insbesondere Flächen von 1000 – 5000 m2 Größe gefragt, die verkehrlich günstig erschlossen sind. Mit den zusätzlichen Flächen ist auch die Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden und Hamburg soll konkurrenzfähig bleiben.

Die genaue Erschließung des Gewerbegebietes muss noch abgestimmt werden. Sie wird voraussichtlich ähnlich gestaltet werden wie der Billwerder Ring. Für die Bebauung ist eine Höhenbeschränkung von 12 m vorgesehen.Im Westen des Plangebietes soll ein Streifen als Mischgebiet ausgewiesen werden. Hier wäre auch ein Lebensmittelmarkt denkbar.

Für die Kleingärten ist eine Verlagerung auf die 2. Teilfläche vorgesehen.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung können im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Herr Matzen geht auf die Aufgaben aus landschaftsplanerischer Sicht ein und erläutert, dass die Bestandssituation -gegliedert nach biologischer Wertigkeit von 0 – 9- aufgenommen wurde. Das Areal ist insgesamt einer mittleren Wertigkeit zuzuordnen. Streng geschützte Arten kommen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht vor.

74 Kleingartenparzellen gehen verloren und könnten auf der 2. Teilfläche neu entwickelt werden.

Der 2. Grüne Ring dient der überörtlichen Wegeverbindung.

Das Bilanzierungsverfahren des Eingriffs ist noch nicht abgeschlossen. Der gesamte Ausgleich wird im Gebiet nicht möglich sein. Geschützte Biotope (z.B. Trockenrasen am Bahndamm) sollen jedoch im Zuge der Planungen erhalten bleiben.

Herrn Meier, Kleingarten 603, haben die Begründungen für die Planungen nicht überzeugt. Er macht darauf aufmerksam, dass der Name „Kulturheim“ seine Berechtigung hat und für die Menschen in diesem Gebiet ein Stück Heimat bedeutet. Die Menschen gehen hier sorgfältig mit schützenswerten Gütern um und wollen gern in ihren Kleingärten zusammen bleiben. Der Zusammenhalt wird auch durch die hohe Anzahl von Besuchern dieser Veranstaltung dokumentiert. Auch für die jetzige Schule ist der Standort nicht mehr richtig, wenn das Gebiet wie vorgestellt entwickelt werden soll.

Herr Wittmann weist auf den politischen Auftrag hin, Gewerbegebiete und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Die Anbindung in diesem Bereich ist gut und die übrige Kulturlandschaft kann von weiteren Ansiedelungen freigehalten werden.

Herr Schneede ergänzt, dass die Flächen immer knapper werden und Hamburg generell in der Situation ist, weitere Gewerbeflächen schaffen zu müssen.

Herr Dörsing geht auf das Motto „Hamburg – wachsende Stadt“ ein und ist der Auffassung, dass Hamburg nicht selbst, sondern nur auf Kosten anderer wachsen kann. Er spricht die Grünachse an, die mit den Planungen zerstört wird. Ein Verkehrskonzept liegt nicht vor. Der Verkehr hat bereits enorm zugenommen, so dass nach einer Umsetzung der Planungen für die Schüler Lebensgefahr bestehen wird. Im Hinblick auf eine Kosten-/Nutzenanalyse führt er aus, dass das Ackerland erst durch Aufschüttungen zu Bauland werden kann und sich daraus wiederum Folgeschäden durch Grundwasserprobleme ergeben können.

Die einmalige Qualität eines Naherholungsgebietes geht verloren.
Zur Lärmbelastung führt er aus, dass das gewachsene Gebiet bereits jetzt enorm beeinträchtigt und niemand mehr bereit ist, weitere Belastungen hinzunehmen.

Herr Gruber hält die Planungen für unsozial. Die wachsende Stadt wird auf Kosten der Menschen durchgesetzt. Er spricht die Vertreter der Parteien mit der Frage an, ob diese Planungen tatsächlich umgesetzt werden sollen oder gemeinsame Überlegungen zur Verhinderung angestellt werden können.

Herr Helmut Stern weist darauf hin, dass die Nachbarschaft in den Kleingärten funktioniert und sieht ein Problem darin, dass nicht nur hier sondern generell in Hamburg Kleingärten „überplant“ werden. Mit einer eventuellen Entschädigung kann kein Kleingärtner zufrieden sein. Kinder brauchen Natur. Inzwischen steht nicht mehr soviel Naturraum zum Spielen zur Verfügung steht wie früher. Das trägt nach seiner Auffassung auch zu einem Ansteigen der Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen bei.

Er zweifelt hier nicht allein die Entscheidung der Politiker an, sondern hält es auch für erforderlich, dass Verwaltung, Architekten und Stadtplaner umdenken.

Frau Julia Westlake bedauert die beabsichtigte Verlagerung der Kleingärten sehr. Sie weist darauf hin, dass der Bau großer Gewerbehallen nicht gleich Schaffung von vielen Arbeitsplätzen bedeutet und befürchtet außerdem Probleme durch die Aufschüttung des Geländes.

Herr Schneede macht deutlich, dass weder Amt noch Politik die Betroffenen vergisst.

Welche Art von Gewerbe sich ansiedeln wird, kann in diesem frühen Planungsstadium nicht im Einzelnen beantwortet werden. Hier sollen keine Logistikcenter entstehen, sondern die Flächen an arbeitsplatzintensive Betriebe vergeben werden.

Frau Brigitte Köhler, Milan 95, weist darauf hin, dass dem Amt die Pläne seit 1997 bekannt sind, sie aber im Jahr 2000 eine Genehmigung für den Bau einer Laube bekommen hat. Der 1. Bürgermeister hat in einem früheren Brief mitgeteilt, dass das Gebiet nicht bebaut wird. Die Kleingärtner brauchen keine Ersatzflächen, sie werden alle an ihrem Platz bleiben.

Herr Wittmann versichert, dass es sich nicht um einen beschlossenen Plan handelt. Der Flächennutzungsplan stellt nur allgemeine Ziele dar, die durch das Bebauungsplanverfahren konkretisiert werden müssen. Hierbei müssen die verschiedenen Interessen nachvollziehbar abgewogen werden.

Auf die Frage von Herrn Lehmann, Vorsitzender Milan 95, antwortet Herr Gabriel, dass Gewerbeflächen in der Größenordnung von ca. 54 ha im Bezirk vorrätig sind. Der Senat setzt auf Vorratsflächen, da die Verfahren zur Ausweisung langwierig sind. Herr Schneede ergänzt, dass die Realisierung der Flächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich ist.

Herr Lehmann bezweifelt bei den vorgehaltenen Flächen die Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen am Mittleren Landweg. Es handelt sich nicht nur um einen schwerwiegenden Eingriff in die Landschaft. Landschaft und Tiere werden besser geschützt als die Menschen. Er erkundigt sich nach der Abwägung, wie diese überprüfbar ist, welche Möglichkeiten des Einspruchs es für die Bürger gibt und inwieweit die Aussagen der Bürger in der heutigen Plandiskussion in die Abwägung einfließen. Hinsichtlich der damaligen Aufstellung des Flächennutzungsplanes macht er darauf aufmerksam, dass die meisten Einsprüche aus diesem Gebiet kamen und überhaupt keine Beachtung fanden.

Herr Wittmann führt aus, dass die Auswirkungen des Planes akribisch für alle Bereiche ermittelt werden. Er weist auf die Auslegung hin, die den Bürgern die Möglichkeit gibt, Stellungnahmen abzugeben. Das Bezirksamt erarbeitet einen Vorschlag für die Abwägung, der den parlamentarischen Gremien (Stadtplanungsausschuss, Bezirksversammlung) vorgelegt wird. Der Bezirksamtsleiter stellt den Bebauungsplan fest. Wenn dieser zum „Gesetz“ geworden ist, haben Betroffene, die während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben haben, die Möglichkeit innerhalb eines Jahres einen Antrag auf Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht zu stellen.

Herr Werner Ernst hat das Kulturheim mit aufgebaut und bereits viele Anhörungen in den Räumen miterlebt. Er weist darauf hin, dass insbesondere Mieter sich über ihre Kleingärten freuen. Auf das bestehende Gewerbegebiet eingehend führt er Firmen mit großem Flächenbedarf an, die nur über wenige Arbeitsplätze verfügen. Zur Höhe der Gebäude stellt er fest, dass nur 2-Geschossigkeit zugelassen werden sollte.

Herr Gabriel erläutert, dass Hochregallager im bestehenden Gewerbegebiet nur als 1-geschossig gelten und daher eine Höhenbegrenzung wichtiger ist.

Frau Lisa Wallschläger befürchtet, dass eines Tages auch Wohngebiete in Gewerbegebiete umfunktioniert werden.

Herr Gerd Stein ist der Auffassung, dass es bei den Jahresbedarfen an Gewerbeflächen irgendwann zu einem Engpass kommen muss und das Zentrum Hamburgs zu klein für kulturelle Angelegenheiten sein wird.

Herr Wittmann macht deutlich, dass der Bezirk sich bemüht, Gewerbebrachen wie z.B. den Bereich Schleusengraben neu zu nutzen. Die Stadt ist aber auch froh, wenn sie für Gewerbe auf staatliche Flächen zurückgreifen kann, um die Entwicklung zu beeinflussen, um flexibel zu sein und weil die Konversion von Brachflächen sehr zeitaufwändig ist. Damit ist in diesem Fall auch verbunden, dass große Teile der Kulturlandschaft freigehalten werden können.

Eine Bürgerin weist auf die neue Generation der Kleingärtner hin, die mit ganzen Familien und Freunden vertreten sind und ihre Kleingärten nutzen. Insofern ist die Zahl der Gegner dieser Pläne weitaus höher, als sie sich hier darstellt. Darüber hinaus bemängelt sie den Aufwand für die erforderliche Aufschüttung der Flächen und ist der Auffassung, dass sich die Ausweisung eines Gewerbegebietes und einer Grünachse widersprechen.

Auf die Fragen weiterer Bürgerinnen antwortet Herr Schneede, dass die zu schaffende Gewerbefläche von 7 – 8 ha durchaus ein bedeutendes Projekt für Hamburg darstellt.
Die Kosten für die Aufschüttung können noch nicht benannt werden.
Es werden genaue Analysen für die Bedarfe an Gewerbeflächen aufgestellt. Sie halten sich auch an Prognosen für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung. Hier soll ein breites Spektrum von Gewerbe angesiedelt werden, auch solches mit hohem Verwaltungsanteil.

Herr Gruber geht auf das Achsenmodell für die Ansiedelungen in Hamburg ein und erkundigt sich nach der Situation in den anderen Bezirken. Er kann nicht einsehen, dass Bergedorf die Lasten allein tragen muss. Außerdem weist er auf die Gewerbe mit großem Flächenbedarf hin, für die es keine Bilanz hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen gibt.

Herr Schneede erläutert, dass die Bezirke Bergedorf und Harburg die meisten Flächen bereitstellen, da andere Bezirke dichter besiedelt sind.
Auf den Einwand von Herrn Dörsing hinsichtlich des reinen Wohngebietes antwortet Herr Schneede, dass vorhandene Wohnen im Bereich des Bebauungsplans Allermöhe 29 als „Reines Wohngebiet“ eingestuft wird. . Herr Wittmann ergänzt, dass bei dieser Ausweisung Gewerbe eingeschränkt zulässig ist.

Nach Auffassung von Herrn Dietrich Stubbe stehen die Arbeitsplätze in keinem Verhältnis zum Flächenverbrauch. Er weist ebenfalls auf brachliegende Gewerbeflächen hin.

Herr Manfred Gessner geht auf den großen Zusammenhalt der hier wohnenden Bevölkerung ein, der immer mehr junge Menschen anzieht und sieht die Planungen als zerstörend an.

Frau Julia Westlake bezweifelt die Berücksichtigung aller Aspekte bei der Abwägung, wenn zurzeit noch nicht gesagt werden kann, welche Art von Gewerbe sich hier ansiedeln wird. Bei diesen Planungen bleibt nach ihrer Auffassung das demokratische Prinzip auf der Strecke. Gerade wenn die Flächen nur eingeschränkt für Gewerbe nutzbar sind, müssen vorab Ansiedelungswünsche geklärt werden.

Herr Roy Laudi ist der Meinung, dass das Gebiet schon jetzt äußerst belastet ist und stellt die Grenzen für weitere Belastungen in Frage.

Herr Lehmann geht auf einen Artikel der Handelskammer von 1995 im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ein. Bereits darin wurden auf erhebliche Einschränkung hinsichtlich der Vermarktung hingewiesen. Darüber hinaus erhebt er Vorwürfe gegen die Qualität der Planung. Z.B. war für den Schlickhügel der Ausgleich auf dem Hügel vorgesehen, das bestehende Gewerbegebiet war 2-geschossig ausgewiesen ohne Kenntnis, dass eine 1-Geschossigkeit u.U. die beabsichtigten Höhen überschreitet. Der Terrainunterschied im jetzt überplanten Bereich beträgt 1 – 4 m, mit einer Aufschüttung von 2 m ist es daher nicht getan.

Herr Wittmann erläutert, dass während der Planung des Gewerbegebietes Allermöhe noch die alte Bauordnung mit genau festgelegten Geschosshöhen galt. Nachdem die Bauordnung geändert worden war, waren damit auch die Geschosshöhen entfallen. Ein neuer Bebauungsplan begrenzt die Höhen wieder.

Die Handelskammer ist an dem jetzigen Planungsverfahren beteiligt und hat keine Einwände erhoben. Bei der Aufhöhung ist insbesondere darauf zu achten, dass in der Umgebung keine Schäden entstehen. Daher wird ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt.

Herr Dörsing macht darauf aufmerksam, dass der Wasserpegel beibehalten und das Entwässerungskonzept sehr gut vorbereitet werden muss, damit keine Schäden entstehen.

Herr Peter Suhr, Luxweg, erkundigt sich zum einen, wie das Wohngebiet gegen die Lärmbelastung geschützt und zum anderen, wie die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg gewährleistet werden soll.

Herr Schneede weist darauf hin, dass der Luxweg zum Kleingartengebiet gehört, das eher als Mischgebiet einzustufen ist. Für ein Mischgebiet gelten laut Gesetz andere Grenzwerte als für reines Wohngebiet.
Bei der Straßenanbindung handelt es sich um erste Planungen, die im Laufe des Verfahrens konkretisiert werden.

Herr Wolfgang Lütge berichtet, dass sein früherer Kleingarten dem Huckepackbahnhof weichen musste und ihm nun eine nochmalige Umsiedelung zugemutet wird.

Herr Lehmann weist auf die 1-geschossigen Wohnhäuser am Luxweg hin. Er befürchtet, dass die Immissionswerte überschritten, jedoch nicht anerkannt werden, weil kein dauerhaftes Nutzungsrecht für diese Häuser gegeben ist. Auch durch Erschütterungen können weit entfernt stehende Häuser durch Bodenwellen geschädigt werden.

Er erkundigt sich nach der Höhe der erforderlichen Aufschüttungen.
Außerdem ist er nicht überzeugt, dass die Lage dieses Gewerbegebietes besonders günstig und erstrebenswert ist, auch nicht, wenn es sich um arbeitsplatzintensive Gewerbe handeln sollte.

Herr Schneede antwortet, dass eine Erhöhung der Fläche um 1 m zu erwarten ist.

Je näher ein Gewerbegebiet an der S-Bahn liegt, je mehr Beschäftigte nutzen dann auch den ÖPNV.

Auf die Frage einer Bürgerin antwortet Herr Wittmann, dass der Abstand zwischen Bahn und Gewerbeflächen grundsätzlich sehr gering sein darf. Näheres wird im Planverfahren abgestimmt.

Herr Peter Graumann ist Landwirt und Pächter der DB-Flächen. Er sieht die Zufahrt zu seinen Pachtflächen nicht gewährleistet.

Außerdem geht er auf die Wertigkeit der Flächen ein und hält die Punktierung für veraltet. Er weist auf die Ausgleichsflächen für den Huckepackbahnhof und die JVA hin und merkt an, dass der Wachtelkönig „überall“ ist.

Herr Matzen erläutert, dass ein Ornithologe das Brutvogelvorkommen aufgenommen hat und in diesem Bereich kein Brutvorkommen des Wachtelkönigs festgestellt wurde. Herr Wittmann ergänzt, dass die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen gesichert werden wird.

Herr Joachim Lühmann geht auf einen Generalpachtvertrag ein. Für die Flächen, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der DB befinden, wird zurzeit eine Rückabwicklung auf die FHH vorgenommen. Die Pachtverträge gelten jedoch weiter.

Auf die Kleingärten eingehend kann er nicht nachvollziehen, mit welchem Aufwand Planungen betrieben werden, um ca. 60 Kleingärten umzusiedeln.

Herr Richter erläutert zum Generalpachtvertrag, dass dieser 1925 mit der Deutschen Bahn abgeschlossen wurde. Kündigungen können nur jeweils zum November mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr vorgenommen werden. Dafür muss der Bebauungsplan jedoch die Vorweggenehmigungsreife erlangt haben.

Herr Marius Schock geht auf seinen Wohnsitz ein und berichtet von seiner wunderschönen Kindheit, in der ihm auf die Natur bezogen viele Werte vermittelt wurden. Nach längerer Abwesenheit und erneutem Zuzug stimmt es ihn besonders traurig, dass seinen Kindern die Chance genommen wird, ebenso naturnah aufzuwachsen.

Herr Lehmann weist darauf hin, dass für eine Kündigung ein Bedarfsnachweis erbracht werden muss. und erkundigt sich danach, wie groß die Gefahr einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Fläche ist.

Herr Schneede antwortet, dass mit der Aufhöhung des Geländes erst begonnen werden darf, wenn der Bebauungsplan die Vorweggenehmigungsreife erlangt hat. Daran ist auch die FHH gebunden.

Herr Bodo Lembke kann die Argumente für die Planungen nicht nachvollziehen. Die Kleingärtner wollen an ihrem jetzigen Standort bleiben. Er bezweifelt, dass der Bezirk ggü. der FHH verpflichtet ist, Gewerbefläche in dem Umfang zur Verfügung zu stellen. An der Anzahl der Besucher ist festzustellen, wie wichtig es den Bewohnern ist, diesen Plan nicht zur Ausführung zu bringen.

Darüber hinaus weist er darauf hin, dass sich der Untergrund nicht für eine Bebauung eignet. Das würde Schäden in einer Höhe verursachen, die keine Versicherung übernehmen würde.

Herr Lehmann plädiert für mehr bezirksübergreifendes und gesamthamburgisches Denken, um damit auch freigewordenen Gewerbeflächen wieder belegen zu können. Er bittet, alle Argumente aus der Bevölkerung aufzunehmen, entsprechend auszuwerten und in die Planungen einzubringen.

Herr Gabriel geht auf die Emotionen ein und bedankt sich für die faire Diskussion. Der Verlauf der weiteren Beratungen kann in den entsprechenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses verfolgt werden.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.20 Uhr.

Gabriel Vorsitzender

Hamburg-Bergedorf, den 17. Dezember 2007 Tel.: 42891.2025

Specka
Für die Niederschrift 

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