2009 - Antwort auf den Antrag auf die Ausweisung eines Naturschutzgebietes

2009 - Antwort Seite 1



Ausweisung von Grünflächen als Naturschutzgebiet 

Ihr Schreiben vom 09.02.2009

Sehr geehrte Herren,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Staatsrat Maaß, in dem Sie vorschlagen, den Landschaftskorridor in Allermöhe als Naturschutzgebiet zu sichern. Ihr Schreiben wurde an die zuständige Abteilung Naturschutz des Amtes für Natur- und Ressourcenschutz rnit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Nach eingehender Prüfung der von Ihnen vorgetragenem Argumente für eine naturschutzrechtliche Sicherung des Landschaftskorridors kann ich Ihnen den folgenden Sachstand mitteilen.

Aus Sicht der Abteilung Naturschutz wäre eine Sicherung der Flächen zwischen der Öf- fentlichen Grünanlage im Osten und dem Hauptentwässerungsgraben Allermöhe als Naturschutzgebiet mit den in § 16 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes genannten Voraussetzungen vereinbar. Da die Flächen zum größten Teil als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen und ihre naturschutzfachliche Pflege durch langfristige Verträge hinreichend gesichert sind, wird eine Ausweisung der genannten Fläche als Naturschutzgebiet aktuell jedoch für nicht erforderlich gehalten. Eine naturschutzrechtliche Sicherung der im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Bauflächen dargestellten Grünlandbereiche wäre aus Sicht der Abteilung Naturschutz ebenfalls sinnvoll, um das hier liegende Auf- wertungs- und Biotopverbundpotenzial dauerhaft sichern zu können.

Aus artenschutzrechlichen Gründen kann der vorgesehene Bebauungsplan Allermöhe 29 nicht weiter verfolgt werden. Damit ist jedoch nicht gleichzeitig eine Herausnahme der Darstellung Gewerblicher Bauflachenim Flächennutzungsplan zugunsten einer FreiflächendarsteIlung verbunden. Der großraumige Klärungsprozess zur zukünftigen Nutzung der Flächen im Bereich Mittlerer Landweg ist allerdings zurzeit noch nicht abgeschlossen. 

Angesichts dieser entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplans und anderer, prioritärer Unterschutzstellungsverfahren in den kommenden Jahren; wird die Abteilung Naturschutz die Überlegungen zu einem naturschutzrechtlichen Unterschutz- stellungsverfahren fürden Landschaftskorridor Allermöhe zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen. Die Abteilung Naturschutz wird sich zudem im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafüreinsetzen, dass in diesem Bereich ein ausreichend breiter Landschaftskorridor zwischen der Landschaft um die Dove-Elbe und der Billwerder Kulturlandschaft nördlich der Eisenbahnlinie erhalten und entwickelt wird. Die von Ihnen angeregte Sicherung des Landschäftskorridorswird zudem im Rahmen der Überlegungen zu einem Hamburg weiten Biotopverbundsystem aufgegriffen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Prott

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