2016 - Öffentliche Bekanntmachung 25.1.2016

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Bekanntmachung vergebener Aufträge

Bauauftrag

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde- Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
DEUTSCHLAND

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://immobilien-lig.hamburg.de/

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.3)Haupttätigkeit(en)

Sonstige: Immobilienmanagement und Grundvermögen

I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung

II.1.1)Bezeichnung des Auftrags

Verkauf eines Grundstücks im Staatsgebiet der FHH (Belegenheit Mittlerer Landweg im Bezirk Bergedorf) an einen privaten Investor.

II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Bauauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg.

NUTS-Code DE60

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)

II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Die FHH ist zur Aufnahme zahlreicher Asylbegehrender verpflichtet. Das erhöht kurzfristig den Bedarf an Unterbringungskapazitäten, mittel- und langfristig den Bedarf an Wohnungen. Daher beabsichtigt die FHH die Schaffung dauerhafter und langfristig nutzbarer Wohnquartiere, die zunächst auch zur Unterbringung von Asylbegehrenden genutzt werden können. Diese Wohnquartiere sollen von privaten Investoren im Standard des öffentlich geforderten Wohnungsbaus sehr kurzfristig errichtet werden und so beschaffen sein, dass sie von den Bewohnerinnen und Bewohnern nachhaltig angenommen werden. Der Abschluss des vorliegenden Kaufvertrages ist Teil dieser Bemühungen.
Es ist vorgesehen, dass der Käufer den Kaufgegenstand von der FHH erwirbt und diesen bis Ende des Jahres 2016 mit rund 784 Wohnungen unterschiedlicher Größen bebaut. Das Verkaufsgrundstück soll für die Dauer von 15 Jahren ab Bezugsfertigkeit ("Nutzungsphase 1") durch den Erwerber an die f&w fordern und wohnen AöR ("f&w") vermietet werden. Während der Nutzungsphase 1 wird f&w den Kaufgegenstand selbst und auf eigene Rechnung bewirtschaften und insbesondere Flüchtlingen und Asylbegehrenden eigenverantwortlich zur Wohnnutzung überlassen. Spätestens nach Ablauf der Nutzungsphase 1 soll der Kaufgegenstand zurück in den unmittelbaren Besitz des Käufers gelangen und von diesem fortan selbst und auf eigene Rechnung im Rahmen einer weiten Bevölkerungskreisen offenstehenden, allgemeinen wohnungswirtschaftlichen Nutzung weiter bewirtschaftet werden.

II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

7012211070123100

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert

II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart

IV.1.1)Verfahrensart

Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D1 aufgeführt sind)
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
Richtlinie 2004/18/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG

Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen.

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Veräußerung des Kaufgegenstandes hat keine vergaberechtliche Relevanz. Dies ist hier bereits deshalb der Fall, weil dem Käufer keine direkte Bauverpflichtung auferlegt wird und keine Detailvorgaben an den Bau gestellt werden. Die FHH übt lediglich ihre städtebaulichen Regelungszuständigkeiten zur Erreichung eines im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Ziels aus und nutzt den Bau nicht unmittelbar (wirtschaftlich) selbst. Dessen unbeschadet wäre bei Durchführung eines europaweiten Wettbewerbsverfahrens mit einer erheblich längeren und nicht zur Verfügung stehenden Umsetzungsdauer zu rechnen gewesen, die der Zielvorgabe der Bezugsfertigkeit der Unterkunfte bis Ende des Jahres 2016 entgegenstanden hätte. Denn bei Durchführung eines (vergaberechtlichen) Wettbewerbsverfahrens wäre eine Verzögerung der Baufertigstellung eingetreten. Da diese Zeit unter den bestehenden dramatischen Umständen in Deutschland und Hamburg bei der Flüchtlingsunterbringung nicht zur Verfugung stand, bestand zwischen der zügigen Schaffung neuer Unterbringungskapazitaten für Asylbegehrende und einem - unterstellt - erforderlichen Wettbewerbsverfahren im "Regelverfahren" ein Zielkonflikt, der allein durch einen sofortigen Projektbeginn ohne vorgeschaltetes Wettbewerbsverfahren (Dringlichkeitsausnahme) aufgelöst werden konnte. Der Verzicht auf ein Wettbewerbsverfahren war mithin auch bei Anwendbarkeit des Vergaberechts zulässig (vgl. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 9.9.2015, COM (2015) 454 final sowie Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde fur Stadtentwicklung und Wohnen, Rundschreiben zur Anwendung des Bauvergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen vom Oktober 2015).

IV.2)Zuschlagskriterien

IV.2.1)Zuschlagskriterien

IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion

Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

IV.3)Verwaltungsangaben

IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber

IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:

22.1.2016

V.2)Angaben zu den Angeboten

V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

FeWa Mobil Verwaltungs GmbH
Caffeemacherreihe 7
20355 Hamburg
DEUTSCHLAND

V.4)Angaben zum Auftragswert

V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.2)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig.

VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
DEUTSCHLAND

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Einspruchsfrist nach § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen.

VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

25.1.2016

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