- Quelle: Überschwemmungsgebiete in Hamburg -
Berichte des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer Nr. 15/2014
http://lsbg.hamburg.de/contentblob/4324276/data/ueberschwemmungsgebiete-in-hamburg-bericht-15.pdf
Zitat: "7.9 Gose-Elbe
Die Gose-Elbe beendet sich im südöstlichen Stadtgebiet von Hamburg. In dem Naturschutzgebiet Kiebitzbrack hinter dem Kraueler Hauptdeich beginnt die Gose-Elbe und fließt in westlicher Richtung durch die Vier- und Marschlande bis zu der Reitschleuse, wo das Gewässer in die Dove-Elbe mündet. Kurz vor der Reitschleuse teilt sich das Gewässer in einen kanalisierten nördlichen Teil und einen südlichen Teil auf, in welchen der Ochsenwerder Schöpfgraben mündet. Ebenso wie die Dove-Elbe ist der Oberlauf der Gose-Elbe durch einen Deich von der Unterelbe abgetrennt. Die Gose-Elbe ist dem Einzugsgebiet Dove-Elbe/Obere Bille zuzuordnen. Das Einzugsgebiet der Gose-Elbe umfasst eine Fläche von 68,82 km2 bei einer Länge des Gewässers von 18,93 km.
Das Gewässer beginnt zwischen den Stadtteilen Kirchwerder und Neuengamme und fließt auf dem Weg zur Unteren Dove-Elbe durch die Stadtteile Reitbrook und Ochsenwerder.
Das Überschwemmungsgebiet reicht vom Kirchwerder Mühlendamm bis zu der Reitschleuse und liegt somit vollständig im Bezirk Bergedorf. Es erstreckt sich auf einer Länge von 15,98 km entlang des Gewässers und umfasst eine Fläche von 1,44 km2. Es be nden sich hauptsächlich Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung (vorwiegend Gartenbau und Grünland) in dem Überschwemmungsgebiet. Zum Teil finden sich auf diesen Flächen auch Gebäude.
7.10 Obere Dove-Elbe
Das Überschwemmungsgebiet der Oberen Dove-Elbe gehört zum Gewässer Dove-Elbe und beendet sich im Südosten Hamburgs. Der Oberlauf der Dove-Elbe ist heute bei Neuengamme durch einen Deich von der Unterelbe abgetrennt und beginnt mit dem Zusammen uss zweier Gräben. Im weiteren Verlauf ießt das Gewässer in nordwestlicher Richtung durch die Vier- und Marschlande zur Dove-Elbe-Schleuse.
Die gesamte Dove-Elbe hat eine Länge von 19,64 km und ein Einzugsgebiet von 54,12 km2.
Der Oberlauf der Dove-Elbe hat ein Einzugsgebiet von 25,40 km2 bei einer Gewässerlänge von ca. 7,44 km. Das Gewässer und sein Einzugsgebiet liegen vollständig auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Gewässer fließt vom Stadtteil Altengamme auf dem Weg zur Dove-Elbe-Schleuse durch die Stadtteile Neuengamme und Curslack. Das Einzugsgebiet umfasst Teile des Wasserschutzgebietes Curslack / Altengamme.
Das Überschwemmungsgebiet der Oberen Dove-Elbe liegt vollständig im Bezirk Bergedorf. Es umfasst eine Länge von 7,44 km und dehnt sich über eine Fläche von 0,7 km2 aus. Im Überschwemmungsgebiet Obere Dove-Elbe benden sich hauptsächlich Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung (vorwiegend Grünland und Gartenbau), zum Teil finden sich auf diesen Flächen auch Gebäude.
7.12 Unterlauf Dove- und Gose-Elbe
Das Überschwemmungsgebiet am Unterlauf der Dove- und Gose-Elbe gehört zu den Einzugsgebieten der Dove- und der Gose-Elbe und wurde bereits mit Verordnung vom 19. 7. 1966 ausgewiesen.
Der Unterlauf der Dove-Elbe liegt im Südosten Hamburgs. Er hat kein Quellgebiet, sondern wird vom Oberlauf der Dove-Elbe und dem Schleusengraben gespeist. Im weiteren Verlauf fließt auf Höhe des Eichbaumsees die Gose-Elbe hinzu. Der Unterlauf der Dove-Elbe beginnt an der Dove-Elbe-Schleuse in Neuengamme, verläuft in nordwestlicher Richtung durch die Hamburger Vier- und Marschlande und endet an der Tatenberger Schleuse. Anschließend mündet die Dove-Elbe in die Norderelbe.
Im Bereich der Gose-Elbe wurde 1966 ein kurzer Abschnitt als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Begrenzt wird es durch die Reitschleuse und den Deich. Der betroffene Gewässerabschnitt ist 0,6 km lang.
Der Unterlauf von Dove- und Gose-Elbe hat ein Einzugsgebiet von 28,80 km2 bei einer Gewässerlänge von ca. 12,5 km. Sowohl die Gewässer als auch das Einzugsgebiet liegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Gewässerabschnitt beginnt in dem Stadtteil Neuengamme und verläuft auf dem Weg zur Tatenberger Schleuse durch die Stadtteile Aller- möhe, Reitbrook, Ochsenwerder, Tatenberg und Moorfleet.
Als Überschwemmungsgebiet wurde die Fläche zwischen den Deichen ausgewiesen. Es liegt vollständig im Bezirk Bergedorf. Das Überschwemmungsgebiet umfasst heute eine Länge entlang des Gewässers von 12,5 km. Die Größe des Überschwemmungsgebietes beträgt 3,63 km2. Betroffen sind hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Flächen und Frei ächen. In einigen Bereichen sind auch Grundstücke betroffen, die mit Wohnhäusern bebaut sind.
7.13 Bille
Das Überschwemmungsgebiet der Bille wurde bereits mit Verordnung vom 20. 8. 1982 ausgewiesen und erstreckt sich zwischen der Landesgrenze und der Alten Holstenstraße.
Das Überschwemmungsgebiet Bille liegt ent- lang des Gewässers Bille (Obere Bille). Die Bille (Obere Bille) liegt im Südosten von Hamburg und in Schleswig-Holstein. Das Quellgebiet bendet sich südlich der Ortschaft Linau im Kreis Herzogtum Lauenburg. Von dort ießt die Bille (Obere Bille) in südwestlicher Richtung. Am Serrahnwehr im Bergedorfer Zentrum mündet das Gewässer in den Serrahn, anschließend in den kanalisierten Schleusengraben und den Neuen Schleusengraben, welche in die Dove-Elbe münden. Das Gewässer Bille (Obere Bille) gehört zu dem Einzugsgebiet Dove-Elbe/Obere Bille. Sie weist eine Gesamtlänge von 45,99 km auf. Das Einzugsgebiet umfasst eine Fläche von 347,05 km2, wovon ungefähr 2 % auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen.
Das Gewässer fließt durch die Stadtteile Bergedorf und Lohbrügge und als Schleusengraben/Neuer Schleusengraben auf dem Weg in die Dove-Elbe durch die Stadtteile Curslack, Neuengamme und Reitbrook. Die Bille (Obere Bille) wird durch das Rückhaltebecken vor dem Serrahnwehr gestaut.
Das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet wurde auf Basis eines Ereignisses berechnet, das statistisch einmal in 200 Jahren auftritt. Es reicht von der Hamburger Stadtgrenze im Bergedorfer Gehölz bis zu dem Serrahnwehr an der Alten Holstenstraße im Bergedorfer Zentrum und liegt somit vollständig im Bezirk Bergedorf. Es umfasst eine Länge entlang des Gewässers von 3,57 km. Die Größe des Überschwemmungsgebietes beträgt 0,20 km2.
Da in erster Linie tief liegende, feuchte Auenbereiche entlang der Bille (Obere Bille) betroffen sind, ist das Gebiet weitgehend frei von Bebauung.
7.14 Bille (Mittlere Bille)
Das Überschwemmungsgebiet der Bille (Mittlere Bille) wurde bereits mit der Verordnung vom 11. 10. 1988 ausgewiesen. Es reicht vom Schöpfwerk Bille an der Bundesautobahn A 1 bis zur Kampchaussee und zum Schleusengraben.
Die Bille (Mittlere Bille) ießt durch den Südosten Hamburgs. Anfänglich wird das Gewässer durch den Regenwassereinlass der Straßenkreuzung Bergedorfer Straße/Sander Damm gespeist. Im weiteren Verlauf fließt der Bille (Mittlere Bille) der Kampbille zu – der Rest eines verlandeten Mündungsarms der Bille. Die Bille (Mittlere Bille) geht nach 8,75 km am Schöpfwerk Bille nahe der A1 in die Bille (Untere Bille) über. Diese mündet an der Brandshofer Schleuse in die Elbe. Das Einzugsgebiet der Bille (Mittlere Bille) umfasst 8,90 km2 und liegt vollständig im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Bille (Mittlere Bille) fließt durch die Stadtteile Bergedorf, Lohbrügge und Billwerder.
Das ausgewiesene Überschwemmungsgebiet wurde auf Basis eines Ereignisses berechnet, das statistisch einmal in 200 Jahren auftritt. Es schließt die Bille (Mittlere Bille) und die Kampbille vollständig ein und liegt im Bezirk Bergedorf. Das Überschwemmungsgebiet umfasst eine Fließstrecke von 10,34 km und dehnt sich über eine Fläche von 0,55 km2 aus. In dem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet sind heute hauptsächlich Deichvorland ächen, Grünanlagen, Kleingartenvereine und außendeichs liegende Grundstücke, teilweise bebaut, enthalten."